In meinem Artikel vom 16.01.2025 konnten Sie es umfassend begründet lesen: Wie die offenbar meisten Bürgermeister im Landkreis Hildesheim halte ich den neu vorgelegten und umstrittenen Kita-Vertrag für die eigene Gemeinde für untauglich als Dauerlösung.

Daran hat sich übrigens nichts geändert und ich denke auch jetzt so.

Die Auffassung vertrete ich, seit bekannt ist, dass die finanzielle Entlastung der sich daran beteiligenden Kommunen prinzipiell durch pauschale Absenkung der Kreisumlage finanziert wird. Warum das für die Gemeinde Sibbesse nicht unbedingt kurzfristig, sehr wahrscheinlich aber langfristig zu einem enorm hohen finanziellen Risiko werden könnte, habe ich im letzten und oben verlinkten Artikel beschrieben.

Plötzlich neue Rahmenbedingungen zum Abschluss des Vertrages

Während der Vertragsinhalt nach positivem Beschluss des Kreistages Hildesheim am 12.12.2024 unberührt ist, haben sich jedoch die Rahmenbedingungen wenige Tage vor unserer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates erheblich geändert.

Wie Sie wissen, zahlen diejenigen Kommunen, die sich dem Vertrag nicht anschließen, eine erhöhte Kreisumlage. Im vorhergehenden Artikel beschrieb ich bereits, dass die Mitglieder unseres Gemeinderates für eine vernünftige Beschlussfassung wissen sollten, welche Kreisumlage und damit finanzielle Belastung auf die Gemeinde Sibbesse zukommt, wenn Sie sich gegen den Vertragsabschluss entscheiden. Beim Abschluss des letzten Kita-Vertrages im Jahr 2019 war das vorher bekannt und kommuniziert. Jede Kommune wusste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, welche Kreisumlage mit und ohne Vertragsteilnahme gilt.

Im jetzigen Verfahren scheint das nicht möglich zu sein. Die Kreisverwaltung teilte den Kommunen in ihrer Kündigung des bestehenden Altvertrages mit, dass der Beitritt zum neuen Vertrag bis zum 28.02.2025 erfolgen muss. Ein späterer Beitritt sei nicht möglich.

Die Höhe der Kreisumlage für die Kommunen, die dem Vertrag nicht beitreten möchten, ist bis dahin jedoch nicht bekannt. Der Kreistag muss diese bis im Mai diesen Jahres beschließen. Begründet wird dies seitens der Kreisverwaltung, sie benötige zur Festlegung Planungssicherheit.

Was bedeutet dies nun?

Damit die Kreisverwaltung selbst Planungssicherheit erlangt, verlangt sie von den Kommunen auf diese Weise, ohne vollständige Entscheidungsgrundlage für einen Vertragsbeitritt eine Entscheidung zu treffen.

Wie finden Sie das?

 

Die Gemeinde Sibbesse ist für die Beschlussfassung in einer komfortablen Lage. Diesen Trumpf ziehen wir jetzt.

Der Trumpf lautet so: Prognosen zufolge sind für uns zumindest im ersten Jahr, womöglich auch noch im zweiten Jahr nach Vertragsabschluss positive finanzielle Effekte zu erwarten. Wir können uns quasi leisten, dem Vertrag zunächst beizutreten.

Auf diese Weise ist sicher: Unsere Kreisumlage wird gesenkt und trotz Wegfall aller Zuschüsse des Landkreises für die Kinderbetreuung ist anfangs eine Verringerung unseres Defizits durch die Kinderbetreuung zu erwarten. Im Vertrag ist im Jahr 2027 eine Revision vorgesehen, bei Negativbewertung der erlangten Erfahrungen im Vertrag könnten wir aussteigen. Wenn der Gemeinderat dann so beschließt.

Mittel- und langfristig sind diese positiven Effekte für uns keinesfalls erkennbar, weshalb ich mich nach wie vor gegen den Vertrag als Dauerlösung für Sibbesse ausspreche.

Wenn wir uns jetzt gegen den Vertragsbeitritt entscheiden, wissen wir das Wesentliche nicht: Mit welcher finanziellen Last durch welche Höhe der dann neu festgelegten Kreisumlage werden wir konfrontiert?

Insbesondere Letzteres wäre eigentlich ein wichtiger Grund, jetzt noch keinen Beschluss zu fassen. Das beschrieb ich im letzten Artikel.

Die wesentlich geänderten Umstände lauten aber, 

  • dass wir anders als 2019 die Höhe der Kreisumlage vor Beschlussfassung nicht erfahren werden.
  • Über deren Kenntnis erst nach Fristablauf zum Beitritt verfügen.

Spannend.
Diese Lage ist neu.

Wir haben nun diesen Sibbesser Trumpf gezogen, zumindest vorübergehend in beide Richtungen entscheiden zu können.

Ich habe dem Gemeinderat Sibbesse in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2025 empfohlen, mich als Bürgermeister mit dem Abschluss des neuen Kitavertrages zu beauftragen.
Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung mit seiner deutlichen Mehrheit.

Mit hoher Wachsamkeit wird die Revision im Jahr 2027 vorgenommen werden.

Mit dieser klugen Entscheidung des Gemeinderates haben wir in der Hauptsache diese beiden Vorteile:

  • Unsere Kreisumlage wird gesenkt. Wir verringern anfangs das Defizit aus der Kinderbetreuung.
  • Wir sehen die Umstände als Übergangslösung an und gewinnen Zeit. Zumindest die Richtung der Höhe der Kreisumlage wird in dieser Zeit bekannt. Außerdem, und das sollte nun im Sinne aller Beteiligten im Fokus stehen: Lasst uns wieder an den Tisch kommen und weiterverhandeln zu einer für alle auch langfristig tragfähigen Lösung. Sie wissen, für welche ich mich stark mache.