Wie stehts denn nun um dem Ausbau von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Sibbesse?

Meine Sicht der Dinge:

Wir sollten den Ausbau erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet Sibbesse klar befürworten. Wenn wir die Energiewende wollen, müssen wir unseren Beitrag leisten. Wie in allen anderen Dingen auch halte ich es für erstrebenswert, auch in diesen Fragen mit einem positiven Beispiel voranzugehen.

Dennoch bin ich klar für einen vernünftigen und aufeinander abgestimmten Ausbau. Vor allem in einem vernünftigen Umfang unter möglichst sinnvoller Schonung erforderlicher Flächen. Einer Flächennutzung in Waldgebieten stehe ich mit meiner persönlichen Auffassung kritisch gegenüber. Der Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien sollte nach meinem dringenden Wunsch unter möglichst breiter finanzieller Bürgerbeteiligung erfolgen.
Die Planung der Flächen darf aber nicht alleinig getrieben sein durch kommerzielle Interessen der Grundstückseigentümer. Unter Beachtung rechtlicher Vorschriften sollten wir in einem zum Gemeindegebiet passenden Umfang den Ausbau befürworten.



Es ist enorm viel Bewegung in der staatlichen Aufbauplanung erneuerbarer Energien. Verfahren sollen beschleunigt und vereinfacht werden.

Aber was wird nun in der Gemeinde Sibbesse in Bezug auf Ausbau von Windkraftanlagen geschehen?

Die Gemeinde Sibbesse war seit Sommer 2021 auf dem Weg, mithilfe eines beauftragten Planungsbüros eine Potenzialflächenanalyse aufzustellen. Das Planungsbüro sollte ermitteln, wo im Gemeindegebiet nach damaliger Rechtslage Flächen für die Aufstellung von Windkraftanlagen zulässig wären. Mithilfe dieser Flächenermittlung hätte sich im weiteren Verfahren nach Beteiligung der Öffentlichkeit der Gemeinderat für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans entschieden. Darin wäre festgelegt worden, auf welchen der geeigneten Flächen der Bau von Windkraftanlagen nach unserem Willen zulässig wäre. Dieser Plan hätte eine Ausschlusswirkung auf allen anderen Flächen zur Folge haben können. Die Gemeinde Sibbesse hätte mit Öffentlichkeitsbeteiligung also über die weitreichende Steuerungshoheit verfügt. Wir hätten bestimmt, wo Anlagen im Gemeindegebiet im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit entstehen dürfen.

Im September 2022 veröffentlichte das Land Niedersachsen endlich sein aktualisiertes Raumordnungsprogramm, auf dessen rechtlicher Grundlage das Planungsbüro verlässlich die Potenzialflächenanalyse hätte fertig stellen können.

Etwa zum Jahreswechsel und konkretisierter Im Februar 2023 änderten sich Rechtsvorschriften.

Stark zusammengefasst dargestellt wurde dem Landkreis Hildesheim vom Land Niedersachsen vorgegeben, Insgesamt 1,27 % seiner Fläche für den Ausbau von Windkraftanlagen bis zum 01.01.2027 auszuweisen.

Nun bleibt abzuwarten, wie der Landkreis hier vorgeht. Es ist möglich, dass der Kreis in seinem gesamten Gebiet die Planungen selbst vornimmt. In diesem Fall werden die Kommunen zwar angehört, haben aber keine Steuerungsgewalt.

Ebenso ist möglich, dass der Kreis seinen angehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden diese Planungsaufgabe mit einem Flächenziel überträgt. Erst in diesem Fall können wir wieder aktiv werden.

Derzeit (März 2023) ist den meisten Kommunen im Landkreis Hildesheim die Steuerungshoheit entnommen. Was eigene Planungsmöglichkeit angeht, können wir tatsächlich derzeit nur abwarten, welche Neuerungen und Vorgaben in der Zukunft auf uns zukommen.

Irrsinnigerweise können Projektierer solcher Anlagen aber jederzeit Bauanträge stellen. Genehmigungsbehörde ist der Landkreis. Unter Beachtung aller Genehmigungsvorschriften können dann theoretisch überall Windräder entstehen, wo es nicht jetzt schon dafür baurechtlich verboten wäre.

In den Medien wird derzeit die Meldung verbreitet, dass hier ein „Wildwuchs“ entstehen könne. Das ist jedoch näher zu beleuchten. Definitiv kann nun nicht auf jedem Acker ein Windrad genehmigt werden. Weitreichende Genehmigungsvorschriften schließen dies auch auf unserer Gemeindefläche überwiegend aus.

Unterm Strich:

Wir wollen einen vernünftigen Ausbau erneuerbarer Energien unter finanzieller Bürgerbeteiligung im Gemeindegebiet unterstützen. Mit ruhiger Hand sehen wir nun der baldigen Klarheit der weiteren Vorgehensweise übergeordneter Stellen entgegen, um dann unsererseits die richtigen möglichen Maßnahmen zu treffen.